Martin Mette Finanz- und Versicherungsdienst

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Tierhalterhaftpflicht
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Tierhalterhaftpflicht

Durch Hunde oder Pferde verursachte Schäden sind in der

Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Solche Schäden

können aber sehr teuer werden, zumal für Tierhalter

verschärfte Haftpflichtbestimmungen gelten.


Wer benötigt eine Tierhalterhaftpflicht?

Eine Tierhalterhaftpflicht ist insbesondere empfehlenswert für Halter und Hüter von

  • Hunden
  • Pferde und Ponys

In einigen Bundesländern ist eine Tierhalter-Haftpflicht bereits Pflicht!

Keine Tierhalter-Haftpflicht wird benötigt für zahme Haustiere (Katzen, Vögel,...)

und für gezähmte Kleintiere (Meerschweinchen, Kaninchen,...). Diese sind über

die Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert.

Exotische Tiere versichern wir auf Anfrage.
Kampfhunde sind bei uns leider nicht versicherbar.

Wann leistet die Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpfllicht leistet für folgende Schadenereignisse, die durch das Tier ausgelöst wurden:
  • Personenschäden (Tod, Verletzung, Gesundheitsschädigung, Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (Beschädigung oder Vernichtung von Sachen)
  • Vermögensschäden (z.B. entgangener Gewinn)

Schäden an vermieteten Räumlichkeiten (z.B. Mietwohnung, Hotelzimmer) sind mitversichert.


Welche Leistungen übernimmt die Tierhalterhaftpflicht?

  • Die Versicherung prüft für Sie die Frage, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.
     
  • Die Versicherung übernimmt für Sie im Rahmen der Deckungssumme die finanzielle Wiedergutmachung des Schadens, wenn der gegen Sie erhobene Anspruch berechtigt ist.
     
  • Die Versicherung wehrt für Sie Schadenersatzansprüche ab, die unberechtigt gegen Sie erhoben werden – gegebenenfalls auch vor Gericht.
     

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E-Mail: mette@3LV.de Tel.: 0 56 71 - 77 99 99 -1, Fax -2, Mobil: 0 160 - 79 32 400
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Stand: 24.07.11