Highlights aus dem Produkt
Der
sogenannte
Mitwirkungsanteil
kommt
immer
dann
zum
Tragen,
wenn
eine
Erkrankung
daran
mitgewirkt
hat,
dass
die
Unfallfolgen
höher
sind
als
ohne
diese
Erkrankung.
Der
Unfallversicherer
rechnet
dann
die
Höhe
der
Erkrankung
an
und
mindert
die
Leistung
entsprechend.
Verzicht
im
Zusatzbaustein
als
einziger
Versicherer
ganz
auf
die
Anrechnung
der
Mitwirkung
und
im
Normal-Produkt
wird
so
eine
Anrechnung
erst
ab
50 %
berücksichtigt.
Für Ihre persönliche Sicherheit und einen Schutz zum Wohlfühlen haben wir den Unfallbegriff deutlich erweitert. Inbegriffen sind zum Beispiel Unfälle aufgrund von einem Herzinfarkt, Bewusstseinstörungen durch Medikamente oder Übermüdung. Mit dem Zusatzbaustein leisten wir auch bei durch Eigenbewegungen verursachte Bauch- oder Unterleibsbrüche, Knochenbrüche und Schädigung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
